Vormerkung für Wohnungswerber

Als gemeinnütziger Bauträger können wir unsere Wohnungen nur an bei uns registrierte und förderbare Wohnungswerber vergeben.

 

Zu diesem Zweck ersuchen wir Sie, das untenstehende PDF-Formular zu laden und vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen an das GIWOG-Kundencenter zu schicken.
 

 

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktueller Einkommensnachweis all jener Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • Jahreslohnzettel des Vorjahres all jener Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • aktueller Meldezettel (bei Nicht-EWR-Bürger muss daraus ein 5-jähriger Aufenthalt des Antragstellers in Österreich ersichtlich sein)

 

Voraussetzungen an förderbare Personen

nach dem OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen zu können:

  • Hauptwohnsitz - Aufgabe der Rechte der bisherigen Wohnung (binnen 6 Monaten ab Bezug)
  • Eigenberechtigung (Volljährigkeit und ohne gesetzlichen Vertreter bzw. Vormund z.B. Sachwalter)
  • Einhaltung der zulässigen Jahresnettoeinkommensgrenzen
    1 Person € 50.000,–
    2 Personen € 85.000,–
    jede weitere Person zusätzlich € 7.500,– (€ 8.500,– bei erheblicher Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe)