Vormerkung für Wohnungswerber

Als gemeinnütziger Bauträger können wir unsere Wohnungen nur an bei uns registrierte und förderbare Wohnungswerber vergeben.

 

Zu diesem Zweck ersuchen wir Sie, das untenstehende Anmeldung Online-Formular vollständig auszufüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen abzusenden. 
 

 

Benötigte Unterlagen

Für die Online-Vormerkung scannen Sie bitte vorab folgende Nachweise ein:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Jahreslohnzettel des Vorjahres
  • Aktueller Meldezettel (bei Nicht-EWR-Bürger muss daraus ein 5-jähriger Aufenthalt des Antragstellers in Österreich ersichtlich sein)

 

Voraussetzungen an förderbare Personen

nach dem OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen zu können:

  • Hauptwohnsitz - Aufgabe der Rechte der bisherigen Wohnung (binnen 6 Monaten ab Bezug)
  • Eigenberechtigung (Volljährigkeit und ohne gesetzlichen Vertreter bzw. Vormund z.B. Sachwalter)
  • Einhaltung der zulässigen Jahresnettoeinkommensgrenzen
    1 Person € 39.000,–
    2 Personen € 65.000,–
    jede weitere Person zusätzlich € 6.000,– (€ 7.000,– bei erheblicher Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe)

 

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