Gewinnspiel Teilnahmebedingungen:
Zeitraum des Gewinnspiels: 04.06.– 13.06.2025 um 23:59 Uhr.
Alle GIWOG Mieter:innen, welche ein E-Mail mit ihrem Namen und Adresse an gewinnspiel@giwog.at senden, nehmen an der Verlosung teil. Verlost werden 70 Tickets (35 x 2 Karten) für das Open-Air-Konzert der Spider Murphy Gang am 28.Juni 2025. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert
Aus allen Teilnehmer:innen wird die GIWOG 35 Gewinner:innen ermitteln. Die Ermittlung der Gewinner:innen liegt im ausschließlichen Ermessen von GIWOG. Der/Die Gewinner:innen wird am 18.06.2025 ausgelost und per E-Mail schriftlich verständigt.
Teilnahmeberechtigt sind alle GIWOG Mieter:innen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt ohne Gewähr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gewinn. Durch die Teilnahme entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
Die Teilnehmer:innen sind damit einverstanden, dass die angegebenen Daten von der GIWOG EDV-mäßig erfasst und zu Marketingzwecken verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mitarbeiter der GIWOG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, -agenturen, -plattformen oder automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen werden schriftlich verständigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse des Gewinns oder Teilen des Gewinns ist nicht möglich. GIWOG behält sich das Recht vor, jederzeit Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass sie sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich sonst unlauter oder ungebührlich verhalten. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner:in ernannt werden. Das Gewinnspiel kann zudem jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zur Gänze abgebrochen werden, insbesondere, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.